In der Regel werden auch die „kirchlichen“ Krankenhäuser in Deutschland im Wesentlichen von den Krankenkassen – 96,5% und dem Staat (Kommunen, etc.) – 3,5% finanziert. Die kirchlichen Träger geben NICHTS – außer dem Label! Aber sie dürfen spezifische Steuervorteile nutzen, müssen keine (gewerkschaftlich ausgehandelten) Tarife anwenden, und dürfen wohl noch immer gesundheitliche Dienstleistungen gegen die allgemeine Rechtslage einschränken!
Prof. Dr. Joachim Volz, ich bin Gynäkologe und Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt (Januar 2026):
„Seit der Übernahme unseres Krankenhauses durch einen katholischen Träger zu Beginn dieses Jahres dürfen mein Team und ich keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen. Selbst dann nicht, wenn eine klare medizinische Indikation vorliegt, also bei schwerer Bedrohung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Patientinnen. Aus Sicht des katholischen Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord, somit wären mein Team und ich Mörder“.
In Deutschland ist aber der Schwangerschaftsabbruch erlaubt, sofern er (nach einer Beratung) durch Ärzt*innen erfolgt.
Ohne hier in die Diskussion um Schwangerschaftsabbrüche einzutreten, steht allerdings Eines fest: sogar nach § 218a Abs. 2 StGB ist ein solcher Eingriff ausdrücklich erlaubt, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau eine schwerwiegende Gefahr für Leben oder Gesundheit bedeutet.
Wenn ein Krankenhaus Entsprechendes seinem Personal verbietet, macht es sich dann nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig?
Wie kann es sein, dass ein Krankenhaus, dass nur aus Mitteln der Gemeinschaft (Kassen und Staat) finanziert, übliche Gesundheitsleistungen verweigert?
2024 waren 47% der Bundesbürger*innen konfessionsfrei.
Es wird Zeit die Kirchen-Privilegien abzuschaffen!
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