Antisemitismus und Judenverfolgung ziehen sich wie ein roter Faden durch die deutsche und europäische Geschichte.
Über die Jahrhunderte wurden in fast allen Ländern Europas Juden aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit und/oder Abstammung ausgegrenzt und verfolgt.
Aber nie zuvor wurde ein Genozid – die Verfolgung und Ermordung von Menschen einer Volksgruppe mit dem Ziel der Ausrottung – so systematisch und konsequent durchgeführt wie im 3. Reich durch die entfesselten Kräfte des Faschismus.
Bereits in ihrem am 24.Februar 1920 verkündeten 25-Punkte-Programm forderte die NSDAP, dass Juden von der deutschen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen und aus allen öffentlichen Ämtern vertrieben werden sollten. Anfangs verschreckte der offensiv betriebene Antisemitismus der NSDAP die Wähler wohl noch. Die NSDAP erhielt bei den Reichstagswahlen vom 20. Mai 1928 nur 2,6 % der Stimmen. Aber bereits nach der Reichstagswahl 1930 wurden dem Berliner Kaufhaus Wertheim von einer rechtsextremen Meute die Scheiben eingeworfen. Die erste „Säuberungs-Aktion eines verjudeten Straßenzugs“ vollführten 500 SA-Leute am 12.September 1931, am Tag des jüdischen Neujahrsfestes. Die Holocaust-Forscherin Cornelia Hecht bezeichnet den „Kurfürstendamm-Krawall“ als „eine von langer Hand geplante judenfeindliche Aktion“, die der Öffentlichkeit erstmals das Gewaltpotential des nationalsozialistischen Antisemitismus in vollem Umfang offenbarte. Zwar wurden 33 der prügelnden Faschisten noch zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der eigentliche Drahtzieher, Initiator und Agitator Wolf-Heinrich Graf von Helldorf kam aber mit einer geringen Geldstrafe davon. Sein Verteidiger war Roland Freisler, der später als Präsident des Volksgerichtshofs für tausende von Todesurteilen gegen Gegner des Nazi-Regimes verantwortlich war. Der Ideen-Geber und damalige Berliner NSDAP-Gauleiter Josef Goebbels blieb völlig unbehelligt.
Unmittelbar nach der Machtübergabe an Adolf Hitler, am 30.Januar 1933, begannen die Nazis dann alle Juden aus der Gesellschaft zu verdrängen. Systematisch provozierten und terrorisierten Mitglieder der SA die jüdischen Mitbürger. Am 1.April 1933 organisierten SA, SS, NSDStB und Hitlerjugend den ersten reichsweiten Boykott jüdischer Geschäfte. Boykott, Ausgrenzung, Straßenterror und Demütigungen der Juden gehörten fortan reichsweit zur Tagesordnung.
Am 7.April wurde das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums verabschiedet, dass in seinem „Arierparagraphen“ die erste gesetzliche (!) Regelung für „Nicht-Arier“ enthielt und spezifisch auf Anhänger des jüdischen Glaubens und Menschen jüdischer Herkunft zielte. Das am gleichen Tage erlassene Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft war insbesondere auf die Ausschaltung jüdischer Rechtsanwälte angelegt und entzog damit den verfolgten jüdischen Mitbürgern die Basis, sich mit den (ohnehin meist wirkungslosen) Rechtsmitteln zu wehren.
Insgesamt wurden im 3. Reich über 2000 antijüdische Gesetze und Verordnungen erlassen.
Ab März 1933 wurden jüdische Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte usw. aus ihren Berufen gedrängt und Juden aus Berufsverbänden und Vereinen entlassen.
Etwa zur gleichen Zeit begannen die Faschisten auch mit dem Aufbau der Konzentrationslager (KZ). Diese dienten zunächst der Inhaftierung politischer Gegner und anderer dem Nazi-Regime verhasster Personen. Aber im KZ Dachau wurden am 12.April 1933 auch die ersten Juden ermordet. Die Konzentrationslager wurden anfangs von Polizei, SA und SS verwaltet. Ihr System wurde kontinuierlich ausgebaut. Im Oktober 1938 waren die KZs in Dachau, Buchenwald und Sachsenhausen so erweitert, dass sie zehntausende von Gefangenen aufnehmen konnten. Am Ende gab es laut Stiftung „Erinnerung,Verantwortung und Zukunft“ insgesamt 3846 KZs, die alle von der SS geführt wurden, darunter die Vernichtungslager Belzec, Sobibor und Treblinka, sowie Majdanek und Auschwitz-Birkenau, in denen ab 1942 die Vergasung der Opfer – zum größten Teil Juden – fabrikmäßig in Gaskammern erfolgte.
Anlässlich des 7. Reichsparteitags – von den Nazis „Reichsparteitag der Freiheit“ genannt – verabschiedete der hierzu eigens nach Nürnberg beorderte Reichstag am 15.September 1935 einstimmig die „Nürnberger Rassengesetze“.
Das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbot fortan Eheschließungen zwischen Nichtjuden und Juden. Auch der außereheliche Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden wurde unter Strafe gestellt. Hierbei wurde aber die Frau wohl auf persönliche Weisung Hitlers straffrei gestellt, da er Frauen wohl als generell sexuell unmündig ansah. Juden wurde verboten, „deutschblütige“ Dienstmädchen unter 45 Jahren anzustellen, weil man diffamierend unterstellte „der Jude werde sich an diesen vergehen“. In der Folge wurde festgeschrieben, dass auch Halbjuden nur noch mit Genehmigung „Deutschblütige“ oder „Vierteljuden“ heiraten durften – entsprechende Anträge wurden aber in der Regel abgelehnt. Im §6 der Ersten Verordnung zum Blutschutz-Gesetz wurden die Eheverbote auch auf „Zigeuner, Neger und ihre Bastarde“ ausgeweitet.
Das Reichsbürgergesetz beinhaltete, dass fortan nur „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“ Reichsbürger sein konnten. Damit verloren Juden das Wahlrecht und den Zugang zu öffentlichen Ämtern. Mit der gesetzlichen Definition des Begriffs „Jude“ waren die administrativen Voraussetzungen für Enteignung, Ghettoisierung und letztlich Liquidierung der Juden gegeben. Durch zahlreiche Verordnungen zum Reichsbürgergesetz wurde die Ausgrenzung der Juden in der Folge ständig verschärft. Ab Juni 1938 konnten jüdische Betriebe gezwungen werden „ein besonderes Kennzeichen“ zu führen, jüdische Geschäftsführer mussten ihre Namen groß ins Schaufenster schreiben, ab Juli mussten Juden besondere Kennkarten mit sich führen, ab August offiziell die Zweitnamen Sara (Frauen) und Israel (Männer) annehmen und ab Oktober die Sonderausweise mit einem großen roten J abstempeln lassen (Judenstempel). Damit waren die Voraussetzungen für eine schnelle Identifizierung in der Öffentlichkeit und für die Verfolgungsorgane geschaffen.
Nur fünf Jahre nach der Machtübergabe an die Faschisten, vor 75 Jahren, im November 1938 war der Rassenwahn und Antisemitismus dann zum Mainstream in der faschistischen Gesellschaft Deutschlands geworden.
Als am 7.November 1938 in Paris der Legationsrat Ernst Eduard vom Rath von einem 17jährigen Juden erschossen wurde, dessen Verwandte mit 15 000 anderen Juden unter grausamsten Bedingungen in der sog. „Polenaktion“ nach Polen abgeschoben worden waren, diente dies als Vorwand den „Volkszorn“ gegen das verhasste „Weltjudentum“ zu lenken. Obwohl die Tagespresse erst am 8.November von dem Attentat berichtete, stachelten in Zivil gekleidete SA- und SS-Mitglieder bereits am 7.November die Massen in Kurhessen und Magdeburg zu ersten Übergriffen gegen jüdische Geschäfte und Synagogen an. In Kassel, Bebra, Sontra und Zierenberg wurden die Synagogen verwüstet. Am 8.November brachte die gleichgeschaltete deutsche Presse im Sinne des Propagandaministeriums groß aufgemachte Berichte, die darauf hinweisen sollten, „dass das Attentat die schwersten Folgen für die Juden in Deutschland haben müsse“. Am selben Abend brannte die erste Synagoge – in Bad Hersfeld! In vielen Orten Nordhessens wurden fast alle jüdischen Geschäfte und Wohnungen demoliert. Nachdem am 9.November Josef Goebbels in einem „Kameradschaftsabend“ mit NSDAP-Gauleitern und SA-Führern die „spontanen“ judenfeindlichen Ausschreitungen lobte, begriffen diese das als Aufforderung und wiesen telegrafisch und telefonisch ihre Mitarbeiter an, entsprechende Aktionen zu veranlassen: „Sämtliche jüdische Geschäfte sind sofort von SA-Männern in Uniform zu stürmen…jüdische Synagogen sind sofort in Brand zu stecken…Die Feuerwehr [… und Polizei…] darf nicht eingreifen. Juden sind zu entwaffnen…[und] bei Widerstand sofort über den Haufen [zu] schießen.“ (cit. SA-Stelle Nordsee).
In der Nacht des 9.November 1938 und am folgenden Tag wurden mindestens 400 Juden ermordet oder in den Tod getrieben, viele jüdische Frauen und Mädchen wurden vergewaltigt, über 1400 Synagogen verwüstet, Versammlungsräume und Friedhöfe zerstört. Vor allem jüdische Männer wurden zu Tausenden in Konzentrationslagern inhaftiert und viele von ihnen ermordet.
Wohl hielten viele nicht-jüdische Bürger Distanz zu den Gräueltaten. Aber fast überall bildeten sich Menschenmengen von Schaulustigen, die teilweise in die Hetzgesänge der SA-Männer einstimmten oder sich gar an den Plünderungen und Zerstörungen beteiligten. In Nürnberg nahmen am Folgetag 100 000 Bürger an einer Massenkundgebung zur „Sühne für den Mord an vom Rath“ teil.
Wenn auch ein großer Teil der deutschen Bevölkerung die Ausschreitungen missbilligt haben mag, war die Passivität, der Mangel an Aufbegehren wohl doch auch ein Zeichen von latenter bis offener Zustimmung, zumindest von (ohnmächtiger) Duldung.
In Wetzlar wurde in der Reichspogromnacht vom 9. auf den 10.November 1938 die Inneneinrichtung der Synagoge zerstört, das Gotteshaus wurde jedoch nicht angezündet, da ein Übergreifen des Feuers einen verheerenden Großbrand in der Altstadt hätte auslösen können. Am nächsten Tag wurde Salomon (Salli) Moses in Schutzhaft genommen und mit weiteren 17 jüdischen Männern nach Buchenwald deportiert, wo er die Qualen, Demütigungen und Strapazen (Schlafentzug, Hunger und Durst, stundenlanges Strammstehen in der Novemberkälte) nicht überlebte. Er war der erste Wetzlarer Jude, der dem Holocaust zum Opfer fiel. Andere sollten folgen. So zum Beispiel Paula Weber, die mit einem nicht-jüdischen Ehemann in einer „privilegierten Mischehe“ lebte, im Mai 1943 von der Gestapo verhaftet und später in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert wurde, wo sie am 8.12.1943 „verstarb“. Als ihr Mann Max Weber den NSDAP-Kreisleiter Wilhelm Haus um Hilfe für seine Frau anflehte, antwortete dieser ihm: „ Seien Sie doch froh, dass Sie Ihre Frau los sind, sie ist ja Jüdin“ und auf die Frage, was er – Weber – jetzt mit seinen 5 Kleinkindern mache sollte: „Die hängen wir mal gelegentlich auf“
Vor 1933 lebten noch etwa 147 Juden in der Stadt Wetzlar. Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten emigrierten viele von ihnen. Viele andere wurden deportiert und ermordet.1938 lebten nur noch 64 Juden in der Stadt. Im September 1942 wurden die letzten 34 noch in Wetzlar lebenden Juden deportiert.
1933 gehörten noch 510 000 deutsche Juden den israelitischen Kulturgemeinden an. Bis 1940 konnten rund 330 000 von ihnen noch auswandern oder fliehen. 10 000 entkamen in Mischehen oder versteckt im Reich. 6000 überlebten die Lager. Die anderen deutschen Juden wurden ermordet.
Am Ende des 2.Weltkriegs hatten Hitlers Faschisten und ihre Unterstützer rund 6 Millionen Juden in Europa ausgelöscht.
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