Mobile Einsatztruppen – Massenmord als Auftrag

Russlandfeldzug 3 von 6

Mordkommandos töten im Akkord. SS,Gestapo,Sicherheitsdienst und andere ermorden hunderttausende Menschen

Einsatz-Kommandos und Einsatz-Gruppen waren Sondereinheiten, die der Reichsführer SS Heinrich Himmler auf Geheiß Adolf Hitlers für Massenmorde in Polen, auf dem Balkan, aber vor allem in Russland einsetzte.

Von Dr. Bergis Schmidt-Ehry und Ernst Richter

Bereits 1938 waren die paramilitärischen Gruppen im Rahmen der Schutzstaffeln (SS) vom Chef des Sicherheitsdienstes (SD) Reinhard Heydrich gebildet worden. Ideologisch geschult waren die ca. 3000 Mann an der nationalsozialistischen Völkermordpolitik zentral mitverantwortlich für die Vernichtung von Juden und Roma, töteten systematisch vermeintliche und tatsächliche Partisanen, Kommunisten, „Asoziale“, psychisch Kranke und geistig oder körperlich Behinderte. Wenige Tage nach dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen befahl Heydrich am 7. September den Einsatzgruppenleitern, „die führende Bevölkerungsschicht in Polen {…} so gut wie möglich unschädlich zu machen“. Mit Billigung der Wehrmacht  ermordeten sie  dort alleine 60 000 Menschen. Im Rahmen der Operation Barbarossa wurden jeder Heeresgruppe Einsatz-Kommandos mit je 500 bis 990 Mitgliedern zugeteilt. Alleine bis Frühjahr 1942 gab es mindestens 535 000 Mordopfer dieser mobilen Tötungs-Kommandos. Sie bestanden in der Regel aus Funktionären der SS und Gestapo sowie Mitgliedern des Sicherheitsdienstes, der Waffen-SS, der Kriminal- und der Ordnungspolizei, ergänzt durch uniformierte Freiwillige der örtlichen Hilfspolizei. Massen-Erschießungen – auch vor den Augen der Angehörigen – und öffentliches Erhängen gehörten zu den Routinen der Einsatzgruppen.

Im Einsatzgruppen-Prozess in Nürnberg 1947/48 wurden 24 Kommandeure der Einsatzgruppen angeklagt. Von ihnen wurden 14 zum Tode verurteilt. Obwohl der Internationale Militärgerichtshof im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher die SS, die SS-Totenkopf-Verbände und die Waffen-SS wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verbrecherischen Organisationen erklärte, wurden nur wenige wegen dieser Vergehen juristisch belangt.

Dieser Artikel erschien erstmals am 28.Mai 2021 in der Wetzlarer Neuen Zeitung


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