Die Entnazifizierung oder der Versuch den Faschismus auszulöschen

Am 30. Januar jährt sich die Machtübertragung an Adolf Hitler in Deutschland. Die Folge war der mit 55 Millionen Toten bis dahin größte Krieg aller Zeiten, von dessen Folgen auch Wetzlar nicht verschont wurde. Daher beschreiben die Autoren hier und jetzt, wie nach dem Krieg die Aufarbeitung der Schuld begann. Sie greifen hierbei auf die Studie „Wetzlar 1945 – 1949“ des Historikers Andreas Wiedemann zurück, die in den „Mitteilungen des Wetzlarer Geschichtsvereins“ (Heft 33) 1988 veröffentlicht wurde.

Von Dr. Bergis Schmidt-Ehry und Ernst Richter

Die nationalsozialistischen Machthaber waren von großen Teilen der deutschen Bevölkerung unterstützt, worden. Jeder sechste Deutsche war Mitglied in einer Organisation der Nazis. Mindestens 6,5 Millionen gehörten der NSDAP an. Bereits auf der Konferenz von Jalta hatten Churchill, Roosevelt und Stalin erklärt: »Es ist nicht unsere Absicht, das deutsche Volk zu vernichten! Aber nur dann, wenn der Nationalsozialismus und Militarismus ausgerottet sind, wird für die Deutschen Hoffnung auf ein würdiges Leben und einen Platz in der Völkergemeinschaft bestehen.« Dementsprechend beschlossen die alliierten Siegermächte die Demokratisierung, Dezentralisierung, Dekartellisierung, Entmilitarisierung und die Entnazifizierung Deutschlands. Es folgten die „Nürnberger Prozesse“, das Verbot der NSDAP und ihrer Unterorganisationen, die Aufhebung aller NS-Gesetze, die Säuberung des öffentlichen Dienstes von NS-Mitgliedern sowie die Beseitigung von einschlägigen Erinnerungen an das „Dritte Reich“ aus der Öffentlichkeit.

Die Entnazifizierung („vollständigen Ausschaltung und Vernichtung des Nationalsozialismus“) erfolgte in den vier Besatzungszonen unterschiedlich. Die Sowjets entfernten ca. 520 000 Personen aus ihren Positionen und ersetzten sie durch Kommunisten, sie inhaftierten viele NS-Verbrecher aber auch politische Gegner. Engländer und Franzosen ließen sich eher von pragmatischen Grundsätzen leiten und gaben dem Wiederaufbau von Wirtschaft und Verwaltung Vorrang vor der politischen Überprüfung. In den westlichen Besatzungszonen wurden rd. 182 000 Personen in sog. Entnazifizierungslagern interniert (mutmaßliche Kriegsverbrecher, NS-Funktionäre und SS-Mitglieder). Von 5025 Verurteilten Personen erhielten 806 die Todesstrafe, 486 wurden vollstreckt. In der amerikanisch besetzten Zone mussten alle Erwachsenen Fragebögen beantworten, um den Status der „automatischen Entlassung“ festzustellen. Eine Direktive vom 7. Juli 1945 bezog sich auf Personen in Schlüsselpositionen des öffentlichen Lebens, Gesetz Nr. 8 der Militärregierung vom 26. September 1945 dehnte die Säuberungsmaßnahmen auf die Wirtschaft aus.

Die Amerikaner nahmen die Maßnahmen zur Entnazifizierung – „Beschlagnahme aller Büros und Akten sämtlicher Parteiorganisationen und listenmäßige Erfassung derselben; Tätigkeitsverbot für alle Parteiorganisationen, mit Ausnahme derer, die sie zu Verwaltungszwecken weiterbestehen lassen woll(t)en; Verhaftung und Festsetzung hoher Parteifunktionäre; Übernahme und Verwahrung des Parteibesitzes, insbesondere Beschlagnahme und Verwahrung aller Akten und Pläne der Wehrmacht und der Partei, der Sicherheits-, Kriminal- und allgemeinen Polizei sowie der Wirtschafts- und Industrieunternehmen der Nationalsozialisten.“ – zunächst selbst in die Hand.

Allerdings blieb es den örtlichen Militärregierungen überlassen, wie sie diese Maßnahmen umsetzten. Die Militärregierung in Wetzlar handelte zunächst rein pragmatisch. Sie ließ den NS-Bürgermeister, Dr. Julius Schnorr, im Amt und übertrug ihm zeitweise sogar die Aufgaben des Landrats. Auch beim Wiederaufbau der Polizei nahm sie keine Rücksicht darauf, ob der einzelne Polizist der NSDAP angehört hatte oder nicht. Nachdem im Mai 1945 die Anweisung des amerikanischen Oberbefehlshabers ergangen war, „alle aktiven und überzeugten Nationalsozialisten aus ihren Ämtern und Stellungen des öffentlichen (und privaten finanziellen) Lebens zu entlassen“, ging aber auch die Militärregierung in Wetzlar zu einer strengeren Durchführung der Entnazifizierung über. Der Militärkommandant, Oberstleutnant Lee, legt dem von der Militärregierung eingesetzten Landrat Konrad Miß eine Liste mit 3.500 Personen vor, die vor dem 1.5.1937 in die NSDAP eingetreten waren. Diese sollten sofort aus Verwaltung und Wirtschaft entlassen werden und durften fortan nur noch körperlich arbeiten. Personen in Schlüsselstellungen (Ärzte, Apotheker, Krankenschwestern und Hebammen) sollten unentgeltlich weiterarbeiten.

Landrat Miß wurde für die gründliche Durchführung dieser Bestimmungen persönlich verantwortlich gemacht. Im Oktober konnte er melden, dass neben den gelisteten 3.500 weitere 500 Personen entlassen worden waren, die die deutschen Behörden selbst identifiziert hatten. Weitere knapp 1000 Personen wurden aufgrund einer zweiten von den Amerikanern erstellten Liste entlassen oder versetzt. Ab Spätsommer 1945 übertrug die US-Besatzungsmacht schrittweise Aufgaben der Entnazifizierung auf die deutschen Institutionen. Als im Oktober 1945 das Gesetz Nr. 8 im Kreis Wetzlar verkündet wurde, verlangte Oberstleutnant Lee alle Mitglieder der NSDAP unabhängig von ihrem Eintrittsdatum von allen Positionen im Öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft zu entfernen. Er verbot auch allen freiberuflichen und selbständigen Handwerkern, die der Partei angehört hatten, die Ausübung ihrer Berufe und interpretierte den Begriff »Gewöhnlicher Arbeiter« des Gesetzes nicht wie in Gesetz Nr. 8 vorgesehen als Arbeiter in nicht-verantwortlicher Stellung, sondern – über das übliche Maß hinaus – ausdrücklich als Handarbeiter. Die im Auftrag des Landrats durch die Industrie- und Handelskammern und Behörden durchgeführten Säuberungen führten zu weiteren 3000 Entlassungen.

Die Entnazifizierung wurde von allen demokratischen Kräften mitgetragen. Gewerkschaften und Parteien stellten mindestens einen Vertreter für die Entnazifizierungs-Ausschüsse. Einsprüche gegen Entnazifizierungsentscheide wurden im Kreis Wetzlar durch einen vom Landrat eingesetzten Hauptprüfungsausschuss („Antifa-Ausschuss“) und drei Unterausschüsse behandelt, dabei mussten alle Entlastungsgründe unter Angabe von Beweismitteln bis zum 15.12.1945 schriftlich dargelegt werden. Es gab keine detaillierten Vorschriften für die Verfahren, Entscheidungen der Ausschüsse waren schriftlich zu dokumentieren und von allen Ausschussmitgliedern zu unterzeichnen. Für die Entscheidung (Aktivist, Militarist oder Nicht-Aktivist) reichte eine einfache Mehrheit.

Bis zur Einstellung ihrer Tätigkeit im Frühjahr 1946 hatten die Ausschüsse 1841 Anträge positiv beschieden, davon wurden aber nur 728 durch die Amerikaner als (wieder) beschäftigungswürdig bewertet. Unklare und teilweise widersprüchliche Verfahrensabläufe und das viel zu grobe Einstufungs-Schema führten zu gravierende Mängeln. Während die Mitglieder der Ausschüsse ihre eigene Kenntnis über das Verhalten der Betroffenen in der NS-Zeit höher als deren Mitgliedschaft in der NSDAP bewerteten, lehnte die letztentscheidende Militärregierung solche Beurteilungen aus rein formalen Gründen ab. Einer der Wetzlarer Ausschüsse formulierte es so: „Die Gegensätze zwischen der rein formalen amerikanischen und der subjektiven deutschen Beurteilung führen zu einer Entmutigung der deutschen Ausschüsse.“ Andererseits beklagte Ernst Leitz, Beisitzer im Ausschuss II, »dass persönliche Sympathien und Antipathien die Hauptmotive sind, um die Parteimitglieder als harmlos oder aktivistisch zu bezeichnen«. Von der Bevölkerung wurden die Verfahren entsprechend als willkürlich und ungerecht empfunden.

Um die oben genannten Schwachpunkte der Entnazifizierung zu überwinden und diese noch mehr in die Hände der Deutschen zu legen, unterzeichneten am 5. März 1946 die Ministerpräsidenten der Länder der US-Zone das (deutsche) „Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus“. Dieses verfügte die Erfassung aller früheren Mitglieder der NSDAP und deren Nebengliederungen mit Hilfe von Meldebögen. Die Einstufung der betroffenen Personen wurde in fünf Gruppen vorgenommen: I. Hauptschuldige, II. Belastete, III. Minderbelastete, IV. Mitläufer und V. Entlastete.

Welche Ränge in welchen Gliederungen und Organisationen welcher Kategorie zuzuordnen und welche Sühnemaßnahmen zu verhängen waren, wurde im Detail vorgegeben. Für die Gruppen I bis III kamen Einweisung in Arbeitslager, Einziehung des Vermögens, Pensionsverlust, Gehaltskürzungen, Arbeitsbeschränkungen und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte in Frage, für die Mitläufer Geldbußen. Während die Verfahren für die Gruppen III bis V schriftlich erfolgten, wurden die Fälle der Belasteten der Gruppen I und II mündlich und öffentlich behandelt, ihnen drohte nicht nur Entlassung und Berufsverbot, sondern auch bis zu zehn Jahren Arbeitslager.

Ab Mai 1946 saßen 545 regional zuständige Spruchkammern (deutsche Laiengerichte) unter Aufsicht der amerikanischen Militärregierung, die sich vorbehielt, deutsche Entscheidungen im Einzelfall zu korrigieren, zu Gericht. Bis Dezember 1949 wurde über 2,5 Millionen Deutsche geurteilt. Bei 34,65% der Betroffenen wurden die Verfahren eingestellt, 54% wurden als Mitläufer eingestuft, 1,4% als Hauptschuldige und Belastete und 0,6% wurden als Gegner des Nazi-Regimes anerkannt.

Am 23. April 1946 wurden in Wiesbaden Franz Mack von der SPD als Vorsitzender der ersten Wetzlarer Spruchkammer und das LDP-Mitglied Karl Dempf als erster öffentlicher Ankläger vereidigt. Auch die parteilose Dr. Elsie Kühn-Leitz wurde als einzige Frau für Spruchkammertätigkeiten vereidigt. Wenig später wurden drei weitere Spruchkammern eingerichtet.

In Wetzlar durchliefen über 24 000 Personen bis September 1948 die Spruchkammerverfahren. Im Gegensatz zum normalen Strafverfahren war bei den Spruchkammern die Beweislast umgekehrt: die Betroffenen mussten die Schuldvermutung entkräften. Da die Mehrheit der Angeklagten sich zu rechtfertigen suchte, entstand in der Bevölkerung ein „Saubermann-Image“, da man sich ja höchstens als Mitläufer oder Minderbelastete einschätzte. Dabei gab es förmlich eine Jagd nach „Persilscheinen“ – Bestätigungen von Unbelasteten, mit denen ehemalige NSDAP-Mitglieder ihre Harmlosigkeit dokumentieren wollten.

Während die KPD sich zunächst voll an der Besetzung der Spruchkammern beteiligte – unter anderem mit einem Vorsitzenden – zog sie sich im Laufe der Verfahren daraus zurück, da diese die kleinen Parteimitglieder benachteiligten, während „die wirklich Schuldigen, die dem Nationalsozialismus Hörigen, die Söldner, der Profitier und Nutznießer als reingewaschene Mohren 2000,- RM Sühne zahlen und sich mit dem dritten Tausender die Zigarre anstecken und dann als Sieger das Spruchkammergebäude verlassen“. Tatsächlich wurden die „kleinen Leute“, die sich direkter Verbrechen schuldig gemacht hatten, ungleich härter bestraft als diejenigen, die von diesen Verbrechen profitierten. Schwer Belastete entlasteten sich gegenseitig und konnten oft eine ganze Reihe Entlastungszeugen aufbieten.

So erhielt beispielsweise ein Werksmeister der Herkules-Werke wegen Misshandlung von Fremdarbeitern 2 Jahre Arbeitslager, während der Geschäftsführer, vom Kläger als Aktivist in der Gruppe II eingestuft, als Minderbelasteter nur zur Zahlung von 15.000 RM (durch den Verfall der damaligen Währung eigentlich wenig Geld) und zu 40 Tagen Sonderarbeit verurteilt wurde, weil er angeblich von den Misshandlungen der Fremdarbeiter nichts gewusst hatte und prominente Entlastungszeugen aufbieten konnte. Der Maurer H., der 1941 den Wetzlarer Arbeiter Erich Deibel denunziert hatte, woraufhin dieser vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt worden war, wurde als Aktivist eingestuft und außerdem zu 15-prozentigem Vermögensverlust und 2 Jahren Arbeitslager verurteilt. Einem Direktor der Firma Röchling-Buderus dagegen, der vom Ankläger wegen Zwangsarbeit als Belasteter eingestuft worden war, wurde als Minderbelastetem nur eine Sühne von 8000 RM auferlegt, da er von den Misshandlungen nichts gewusst habe und prominente Entlastungszeugen (Bürgermeister Buch und Arbeitsamtsdirektor Kegel) aufweisen konnte. Diese ungleiche Behandlung führte bald zu einer weit verbreiteten Ablehnung der Entnazifizierung in der Bevölkerung. Verbunden mit den zwischenzeitlich erlassenen Amnestien (Jugendamnestie vom August 1946, die ab Jahrgang 1919 galt; Weihnachtsamnestie von 1946 für Kriegsbeschädigte und sozial Schwache) und der politischen Umorientierung der amerikanischen Politik zur Bekämpfung der kommunistischen Sowjetunion (unter anderem mit der Sicht „Faschisten sind die besten Anti-Kommunisten“) verkamen die Spruchkammern zu „Mitläufer-Fabriken“, da die meisten Verfahren mit dem Urteil „Mitläufer“ endeten. Langfristig gesehen wurden die von den Betreibern der Entnazifizierung verfolgten Ziele (gerechte Bestrafung aller Schuldigen und die Ausschaltung ihres Einflusses) nicht erreicht. Viele Nazis konnten in der Bundesrepublik nach 1949 unbehelligt Karriere machen und sogar wichtige Positionen in Politik, Verwaltung, Schulen und Universitäten sowie der Wirtschaft und auch in der Justiz übernehmen. Wie beispielsweise auch Gustaf Schrödter, der am Volksgerichtshof tätig war und nach dem Krieg bis 1963 Direktor des Wetzlarer Amtsgerichts war. Oder der Polizeidirektor (bis 1962) Hans Hoffmann in Gießen, der als SS-Obersturmbannführer (zumindest mit-)verantwortlich war für die Erschiessung von 162 jüdischen Frauen, Kindern und Männern im polnischen Ostrow. Oder der Jurist Hans Filbinger, der als NSDAP-Mitglied und Marinerichter mindestens vier NS-Todesurteile zu verantworten hatte, und trotzdem Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU und von 1966 bis 1978 Ministerpräsident Baden-Würtembergs werden konnte.

Es kann zumindest darüber nachgedacht werden, ob das heute wieder aufblühende rechtsradikale Denken in der deutschen Bevölkerung nicht doch Wurzeln auch in der missglückten „Entnazifizierung“ hat.

Diese Artikel erschienen erstmals am 12.März und am 19. März 2016 in der Wetzlarer Neuen Zeitung.


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