Abgeordnete von FDP und Union mutlos gegenüber NPD

Nur sozialdemokratische Abgeordnete waren 1933 bereit, sich für die Rettung der Weimarer
Demokratie einzusetzen. Die bürgerlichen und konservativen Abgeordneten ließen der
heraufziehenden faschistischen Diktatur freien Lauf oder begrüßten sie gar.

Unvergesslich ist die Rede von Otto Wels gegen Hitlers Ermächtigungsgesetz. Beifall erhielt er nur von den wenigen standhaften und mutigen Sozialdemokraten im Parlament. Achtzig Jahre später scheint es den Bürgerlichen wiederum an Mut zu fehlen gegen die Faschisten vorzugehen, obwohl wir heute – in einer deutlich wehrhafteren Demokratie – exzellente Mittel haben, die Verfassungsfeinde zu bekämpfen!

Die sozialdemokratische Regierung unter Gerhard Schröder und unter Federführung des damaligen
Innenministers Otto Schily zog aus den verfassungsfeindlichen Auftritten der NPD den richtigen
Schluss und stellte einen Verbotsantrag vor dem Verfassungsgericht.
Dieser scheiterte damals. Nicht aus rechtlichen Gründen! Nicht weil das Gericht zu der
Überzeugung gekommen wäre, dass die NPD nicht verfassungswidrig agiere! Nein, er scheiterte
aus Verfahrensgründen noch bevor eine inhaltliche Prüfung stattfinden konnte.
Am 18. März 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht das damals von Bundesregierung,
Bundestag und Bundesrat gemeinsam unterstützte Verbotsverfahren ein, weil Informanten des
Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei aktiv waren.

Ein Dilemma unserer verfassungsgemäßen Organe kam zum Vorschein. Einerseits besteht der
verfassungsrechtliche Auftrag, verfassungsfeindliche Organisationen genau zu beobachten – z.Bsp.
durch den Verfassungsschutz (auch durch V-Männer). Andererseits setzt das Verfassungsrecht –
sinnvollerweise – hohe Schranken bei der Zulassung und Durchführung von Parteiverbotsverfahren.
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes änderten der Bundesverfassungsschutz und
die entsprechenden Landesbehörden ihre Verfahren und machten den Weg frei für einen neuerlichen
Verbortsantrag.

Politische Parteien sind in Deutschland verboten,
wenn sie verfassungswidrige Ziele verfolgen. Ob
dies der Fall ist, entscheidet – jedoch nur auf
Antrag – das Bundesverfassungsgericht. Ein
Parteiverbot kann nur von der Bundesregierung,
dem Bundestag oder dem Bundesrat beantragt
werden.

(Bundeszentrale für politische Bildung)

Das ungebrochen kämpferische und offensiv gegen das demokratische Gemeinwesen gerichtet Auftreten der NPD und ihrer Kader führte zur fortwährenden Diskussion des NPD-Verbotes – eine
immer wieder von der SPD artikulierte Forderung. Als der Passauer Polizeichef Alois Manichel im Dezember 2008 bei einem vermutlich rechtsextrem motivierten Messerangriff vor der eigenen Haustür schwer verletzt wurde (Vorausgegangen waren verbale Attacken des NPD-Kreisverbandes gegen den wegen seines konsequenten Verhaltens gegen Rechtsextremismus bei ihnen verhassten Polizeidirektors.), stieß der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer die Diskussion um das NPD-Verbot neu an.
Bereits im Mai 2009 legten fünf SPD-Innenminister eine 92-seitige Dokumentation mit Zitaten vor,
die die Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegen. Aus öffentlich zugänglichen Quellen – ohne
Hilfe von V-Männern. Damit wurde der Weg geebnet für einen neuerlichen NPD-Verbotsantrag, der
denn auch nach Bekanntwerden der rechtsextremen NSU-Morde am 14.12.2012 nahezu einstimmig
durch den Bundesrat beschlossen wurde. Nur die hessische CDU-FDP-Regierung enthielt sich.
Doch am 20.März 2013 entschied die schwarz-gelbe Bundesregierung gegen einen entsprechenden
Antrag.
Die FDP-Minister waren gegen einen Verbotsantrag, die Minister der Union uneinig.
Auch der Bundestag entschied am 25.März mit der Mehrheit aus FDP, CDU und CSU, sich nicht an
dem Verbotsverfahren zu beteiligen.

Eigenartig! Alle sind sich einig, dass die NPD eine Partei ist, die lieber heute als morgen die
Demokratie abschaffen würde, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, die Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit verbreitet, die menschenverachtend das Gedankengut für radikale Gruppen (wie die NSU) liefert. Ja, für den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Union, Dr. Günter Krings, ist sie eine „verabscheuungswürdige Partei“ und für den FDP Abgeordneten Dr. Stefan Ruppert
„eine zutiefst widerliche rechtsradikale Partei“ – aber ein Verbortsverfahren wollen all diese Abgeordneten von FDP, CDU und CSU nicht mittragen. So steht der Bundesrat als einziges Verfassungsorgan alleine im Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht.

Was wird aus einem Verbot der NPD folgen?
Hierzu sagt SPD Fraktionsgeschäftsführer Thomas
Oppermann:
„Die Partei ist sofort illegal und wird abgewickelt.
Alle Konten werden gesperrt, jedes Vermögen
wird konfisziert. Die NPD verliert ihre gesamte
Infrastruktur und die Finanzierung über Mandatsträger in Landes- und Kommunalparlamenten. Der
Partei ist jede Mandatsausübung untersagt. NPDParlamentarier und ihre Mitarbeiter müssen
unverzüglich die Parlamente verlassen. Die NPD
darf nicht mehr an Wahlen teilnehmen und die
Behörden können auch etwaige NachfolgeOrganisationen verbieten. Damit wäre viel
gewonnen. Es nützt allerdings nur, wenn wir auch
das zivilgesellschaftliche Engagement gegen
rechtes Denken langfristig stärker unterstützen.

Natürlich ist ein Parteienverbot alleine nicht die Lösung für das Problem des Rechtsextremismus, aber es entzieht der NPD die Legitimation, die sie jetzt noch skrupellos nutzt, um in Verbindung mit Kameradschaften und anderen rechtsextremen Gruppen systematisch Menschenrechtsverletzungen zu organisieren.
Natürlich kann man politische Dummheit und rechtsextreme Gesinnung nicht verbieten – man muss
sie mit Argumenten bekämpfen. Aber das Grundgesetz hat uns ja bewusst die Mittel für ein
Einschreiten gegen verfassungsfeindliches Verhalten gegeben.
Natürlich kann ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, aber wie kleinmütig
sind diese Politiker von FDP und CDU/CSU, dass sie dieses Risiko scheuen. Wenn wir nur noch vor
Gericht ziehen könnten, wenn wir uns des Urteils vorher sicher wären, dann wäre es um unser
Rechtssystem schlecht bestellt.
Natürlich ist die NPD derzeit – mit sinkenden Mitgliederzahlen, riesigen Schulden und
ausbleibenden Wahlerfolgen – keine wirklich ernstzunehmende Gefahr. Aber sie bleibt ein
Sammelbecken für Rassisten und Anti-Demokraten. Und wird dabei sogar mit Steuermitteln
finanziert. Unerträglich!
Natürlich ist die NPD weit entfernt von einer „Machtübernahme“. Aber auch die NSDAP war einst
eine schwache Splitterpartei. Die Geschichte lehrt uns, dass wir solchen Gruppierungen frühzeitig
mit aller Entschiedenheit entgegen treten müssen.


Keine Toleranz für die Intoleranten! Keine Legitimation für Faschisten!

Die NPD muss verbotenwerden, um ein klares Zeichen gegen den Rechtsextremismus zu setzen.
Wer den Verbotsantrag nicht mitträgt, kann sich vor der Geschichte schuldig machen wie
damals die mutlosen Abgeordneten des Reichstags.

Dieser Artikel erschien erstmals im Mai 2013 in den Wetzlarer Nachrichten


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